Urlaubszeit und Personallücken: 5 Sicherheitsrisiken, die Betriebe unterschätzen
Juli, Freitagnachmittag. Die Hälfte der Belegschaft ist im Urlaub, der Betriebsleiter seit Montag auf Kreta. Die Produktion läuft mit Minimalbesetzung. Um 22 Uhr löst die Brandmeldeanlage aus. Der Alarm geht auf das Handy des Betriebsleiters — der liegt am Pool und hat kein Netz. Der stellvertretende Schichtführer ist nicht hinterlegt. Bis jemand reagiert, vergehen 47 Minuten.
Das ist kein Extremszenario. Es passiert jeden Sommer in deutschen Betrieben.
Kurz zusammengefasst: Die Urlaubszeit schafft Sicherheitslücken, die sich nicht von selbst schließen. 78.436 Einbrüche registrierte die Polizei 2024 (PKS 2024). Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch bei Betriebsruhe. Fünf typische Risiken — und was Sie konkret dagegen tun können.
Warum ist die Urlaubszeit für Betriebe ein Sicherheitsrisiko?
Die meisten Einbrüche geschehen in den Wintermonaten — der Dezember ist statistisch der gefährlichste Monat (BKA, PKS 2024). Das wissen viele. Was sie daraus ableiten, ist falsch: dass im Sommer nichts passiert.
Für Gewerbebetriebe verschiebt sich das Risikoprofil. Im Sommer sinkt nicht die Gefahr — es sinkt die Abwehrfähigkeit. Weniger Personal, ausgedünnte Schichten, abwesende Entscheider. Genau das macht Betriebe verwundbar. 2024 registrierte die Polizei bundesweit 78.436 Wohnungseinbrüche, ein Plus von 0,8 % gegenüber dem Vorjahr (PKS 2024). Der durchschnittliche Versicherungsschaden stieg auf den Rekordwert von 3.800 Euro pro Fall (GDV, 2025). Bei gewerblichen Objekten liegt der Schaden oft um ein Vielfaches höher.
Die fünf häufigsten Risiken, die wir in über 30 Jahren Sicherheitsdienst in der Urlaubszeit beobachten:
Risiko 1: Brandschutzhelfer fehlen — und keiner merkt es
Mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein — auch während der Urlaubszeit (ASR A2.2, DGUV Information 205-023). Bei einer Schicht mit 20 Mitarbeitern brauchen Sie mindestens einen Brandschutzhelfer. Wenn der im Urlaub ist und kein Vertreter eingeplant wurde, verstoßen Sie gegen Arbeitsschutzvorschriften.
Das klingt nach Bürokratie. Ist es aber nicht. 2024 verzeichnete die deutsche Versicherungswirtschaft Brandschäden in der Industrie von über 2 Milliarden Euro (GDV, Schadenverhütungsbericht 2024). Ein Großteil davon wäre durch rechtzeitiges Eingreifen vermeidbar gewesen.
Was Sie tun können: Vor der Urlaubsplanung prüfen, ob in jeder geplanten Schicht mindestens ein Brandschutzhelfer eingeteilt ist. Vertretungsregelungen schriftlich dokumentieren. Alternativ: Separatbewachung mit geschultem Personal, das auch Brandwachen übernehmen kann.
Risiko 2: Die Verkehrssicherungspflicht macht keinen Urlaub
Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss Schutzmaßnahmen treffen. Das gilt 365 Tage im Jahr — auch während Betriebsferien (§ 823 BGB). Der Geschäftsführer haftet persönlich, wenn auf dem Betriebsgelände ein Schaden entsteht und keine angemessenen Vorkehrungen getroffen wurden.
Was „angemessen“ bedeutet, hängt vom Einzelfall ab. Ein ungesichertes Betriebsgelände mit offenen Toren während drei Wochen Betriebsruhe wird von keinem Gericht als „angemessen“ bewertet. Fahrlässiges Handeln — oder Unterlassen — kann nach § 276 BGB zu Schadensersatzpflichten und nach § 229 StGB zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Die Delegation an Mitarbeiter entbindet nicht von der Überwachungspflicht. Wer die Verkehrssicherungspflicht überträgt, muss kontrollieren, ob der Beauftragte seinen Pflichten nachkommt (OLG Hamm, Az. 9 U 143/11). Im Urlaub kontrolliert niemand.
Lösung: Die Pflicht an einen professionellen Sicherheitsdienst delegieren, der regelmäßig Kontrollgänge durchführt und dokumentiert. Streifenbewachung deckt genau diesen Bedarf — mit nachvollziehbarer Dokumentation für den Ernstfall.
Risiko 3: Alarme laufen ins Leere
Viele Betriebe haben Alarmanlagen. Wenige prüfen, auf welches Handy der Alarm im August geht. In der Praxis erleben wir regelmäßig: Der Alarm ist auf den Betriebsleiter aufgeschaltet, der im Ausland keinen Empfang hat. Oder auf eine Festnetznummer, die nachts niemand abnimmt. Oder auf einen Mitarbeiter, der seit drei Wochen im Urlaub ist und sein Diensthandy zu Hause gelassen hat.
500.000 Fehlalarme pro Jahr belasten die Polizei bereits im Normalbetrieb (Statistisches Bundesamt). In der Urlaubszeit kommt hinzu: Selbst bei einem echten Alarm weiß oft niemand, wo der Schlüssel liegt, wie die Anlage zu bedienen ist oder welche Bereiche betroffen sind.
Die Alternative: Alarmaufschaltung auf einen Sicherheitsdienst. Die Streife ist bereits in der Nähe, hat den Schlüssel, kennt das Objekt und kann innerhalb weniger Minuten vor Ort sein. Kein Anruf ins Leere, keine Verzögerung.
Risiko 4: Prüfpflichten verschieben sich — Fristen nicht
Leitern, Tritte, Sprinkleranlagen, Brandschutztüren, Regale — all diese Arbeitsmittel unterliegen wiederkehrenden Prüfpflichten nach der Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV). Die Prüffristen richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung, nicht nach dem Urlaubsplan.
Wenn die jährliche Leiterprüfung in den Juli fällt und niemand da ist, der sie durchführt, ist das kein Aufschub — sondern ein Verstoß. Bußgelder bis 25.000 Euro drohen (§ 22 BetrSichV i.V.m. § 25 ArbSchG). Bei einem Unfall mit einem ungeprüften Arbeitsmittel haftet der Arbeitgeber persönlich.
Lösung: Technische Dienste auslagern. Befähigte Personen prüfen Leitern, Sprinkleranlagen und weitere Arbeitsmittel nach Terminplan — unabhängig von internen Personalengpässen. Die Prüfung läuft, auch wenn Ihr Team im Urlaub ist.
Risiko 5: Zutrittskontrolle wird löchrig
Im Normalbetrieb weiß der Pförtner, wer zum Betrieb gehört und wer nicht. In der Urlaubszeit arbeiten Vertretungen, Leiharbeiter oder Subunternehmer, die das Stammpersonal nicht kennen. Gleichzeitig fehlt oft der erfahrene Empfangsmitarbeiter, der Ungereimtheiten bemerkt.
Laut Bitkom-Studie 2024 erfolgen 50 % aller Datendiebstähle über physischen Zugang — gestohlene Dokumente, kopierte Datenträger, mitgenommene Hardware. In der Urlaubszeit steigt das Risiko, weil die soziale Kontrolle fehlt. Jeder, der selbstbewusst genug auftritt, kommt durch.
Was hilft: Ein professioneller Empfangsdienst, der unabhängig von der internen Personaldecke arbeitet. Besucher werden registriert, Sicherheitsunterweisungen durchgeführt, Bereiche kontrolliert — auch wenn die Stammbelegschaft zur Hälfte am Strand liegt.
Wie schützen Sie Ihren Betrieb in der Ferienzeit?
Die gute Nachricht: Keines dieser Risiken ist unvermeidbar. Die schlechte: Die meisten Betriebe reagieren erst, wenn etwas passiert ist.
Drei Maßnahmen, die sofort wirken:
- Alarmkette prüfen: Vor dem Urlaub testen, ob alle Alarme auf erreichbare Personen aufgeschaltet sind. Oder direkt auf einen Sicherheitsdienst aufschalten.
- Streifenbewachung beauftragen: Im Objektgruppen-Modell teilen sich mehrere Betriebe die Kosten einer Streife. Ab dem zweiten Unternehmen halbieren sich die Kosten.
- Prüfpflichten vorziehen oder auslagern: Fällige Prüfungen vor der Urlaubszeit erledigen — oder an einen externen Dienstleister übergeben, der auch im Sommer prüft.
Warten Sie nicht auf den Ernstfall. Eine Bedarfsanalyse zeigt Ihnen in zehn Minuten, welche Lücken Ihr Betrieb in der Urlaubszeit hat.
Häufige Fragen zur Sicherheit in der Urlaubszeit
Welche Sicherheitsrisiken bestehen für Betriebe in der Urlaubszeit?
Die fünf größten: fehlende Brandschutzhelfer, ruhende Verkehrssicherungspflicht die trotzdem gilt, Alarme die niemand entgegennimmt, aufgeschobene Prüfpflichten und löchrige Zutrittskontrolle durch fehlendes Stammpersonal.
Gilt die Verkehrssicherungspflicht auch während Betriebsferien?
Ja, durchgehend. Nach § 823 BGB haftet der Geschäftsführer persönlich für Schäden auf dem Betriebsgelände — auch bei Betriebsruhe. Die Pflicht kann delegiert werden, aber die Überwachungspflicht bleibt bestehen.
Wie können Betriebe die Sicherheit in der Urlaubszeit gewährleisten?
Alarmketten prüfen und auf einen Sicherheitsdienst aufschalten, Streifenbewachung für regelmäßige Kontrollgänge beauftragen und Prüfpflichten an externe Dienstleister übergeben. Im Objektgruppen-Modell teilen sich mehrere Betriebe die Kosten.
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