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Eine Einbruchmeldeanlage (EMA) oder eben kurz „Alarmanlage“, ist fester Bestandteil vieler Unternehmen. Arbeitet die Alarmanlage zuverlässig, ist sie neben der personellen Bewachung ein wichtiger Baustein bei der Absicherung von Betrieben und Privatanwesen. Aber was passiert nun, wenn ein Alarm eingeht? Dann steht die Alarmverfolgung an, also die Kontrolle vor Ort. Der heutige Artikel zeigt die Möglichkeiten und typischen Lösungen bei der Alarmverfolgung auf.

Typische Rahmenbedingungen

Normalerweise ist die Einbruchmeldeanlage beim Kunden installiert und wird von diesem auch scharf sowie unscharf geschaltet. Der Kunde vor Ort kennt die eigenen Abläufe am besten und nicht immer lassen sich starre „Scharfzeiten“ festlegen. Mitunter bleiben Mitarbeiter oder ganze Abteilungen hin und wieder länger im Unternehmen und dann macht die Aktivierung der Alarmanlage keinen Sinn. Bewegungen im Betrieb würden sofort Alarm auslösen. Somit: Der letzte Mitarbeiter schaltet die Anlage normalerweise scharf.

Auch wenn dies oft so geregelt ist, kann es durchaus Sinn machen, das Schärfen der Alarmanlage einem Wachdienst zu überlassen, wenn dieser z. B. ohnehin eine Schließrunde durchführt. Im Rahmen seines Kontrollgangs sieht er direkt vor Ort, wer noch anwesend ist – eine verzögerte Aktivierung der EMA kann im direkten Dialog besprochen werden.

Verschiedene Alarmierungswege

Die meisten modernen Alarmanlagen alarmieren nicht mehr nur durch eine einfache Sirene vor Ort. Dies brächte auch wenig, höchstens einen bei häufigen Alarmen verärgerten Nachbarn. Soll eine Alarmverfolgung sinnvoll durchgeführt werden, muss die Alarmierung die Einsatzkraft vor Ort erreichen. Und zwar auch dann, wenn diese sich außerhalb der Hörreichweite der Außensirene befindet. Ältere Anlagen lösten dies anhand eines separaten Wählgeräts, das den Alarm zunächst entgegen nahm und dann über das (analoge) Telefonnetz weiterleitete.

Im Rahmen der „digitalen Revolution“ beherrschen moderne Anlagen nun einige Möglichkeiten mehr, sich mitzuteilen. So erhält die Bereitschaft, die die Alarmverfolgung durchführen soll, wahlweise

  • einen Anruf von einer zwischengeschalteten Leitstelle, also von einem Menschen
  • einen Anruf mit Bandansage, die den Namen sowie die Anschrift des Objekts mitteilt (im Idealfall sogar den Grund der Auslösung)
  • eine SMS
  • eine Email oder
  • eine Mitteilung durch eine auf dem Handy installierten App.

Es ist also Geschmackssache, wie man von seiner Alarmanlage hören möchte, wobei es da durchaus Qualitätsunterschiede gibt. Sich im Alarmfall alleine auf den kurzen Hinweiston einer SMS zu verlassen oder auf eine Email, die auch mal im Spam-Ordner landen kann, ist nicht wirklich zielführend. Professionelle Alarmierungswege sind meist die Aufschaltungen auf eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL), die die Meldung über standardisierte und professionelle Protokolle erhält und diese dann nach einem Interventionsplan abarbeitet. Der Vorteil: Es ist ein Mensch zwischengeschaltet, der sich flexibel kümmern kann und mit dem im Ernstfall auch eine Diskussion möglich ist (Passwort vorausgesetzt).

Wer fährt raus?

Diese Frage wird in der Praxis absolut unterschätzt! Schnell sind da die Nummern von Mitarbeitern hinterlegt, die sich im Rahmen eines lockeren Gesprächs, tagsüber im sicheren Büro, dazu bereit erklären, im Ernstfall eine Alarmverfolgung durchzuführen. Klingelt dann wirklich einmal gegen 2 Uhr nachts das Telefon und man hat dunkle Fabrikhallen vor sich, sieht die Sache meist anders aus. Wir sprechen hier niemandem den Mut ab, eine solche Situation durchzustehen. Aber was ist, wenn Ihr Mitarbeiter tatsächlich auf einen unerwünschten Besucher trifft?

Aus genau diesem Grund bieten die meisten Sicherheitsdienste – so auch Kulig Security – eine professionelle Alarmverfolgung an. Oft wird dies auch als Alarmintervention bezeichnet. Der Vorteil liegt auf der Hand: Es fahren eben Profis an, die derlei Situationen gewohnt und darauf geschult sind. Im Idealfall kennen wir Ihr Unternehmen schon durch regelmäßige Kontrollgänge im Rahmen einer Streifenbewachung oder sogar durch eine durchgehende Anwesenheit im Rahmen einer Separatbewachung. In diesem Falle sind wir dann noch besser mit den Bedingungen vor Ort vertraut und kennen jeden Winkel. Gehen Sie bei Ihrem eigenen Personal kein Risiko ein. Zwar gilt auch bei uns eine Risikoabwägung und der Grundsatz des Eigenschutzes, aber wir sind mit diesen Abläufen einfach vertraut.

Die Reaktionszeit – ein wesentlicher Faktor

Neben der Frage, wer die Alarmverfolgung denn nun durchführt, ist auch die Zeit von wesentlicher Bedeutung, die diese Person bis zum Eintreffen vor Ort benötigt. Im Idealfall überschreitet diese Interventionszeit eine Spanne von 30 Minuten nicht. Und zwar auch bei widrigen Bedingungen wie Glatteis, Schnee und Regen.

Wie gut, dass wir regional eine sehr gute Abdeckung haben und diese Reaktionszeit einhalten können. Sprechen Sie mit uns, wir beleuchten gerne die Möglichkeiten!